Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landratsamt Bodenseekreis stellt schrittweise seine Internetseiten auf Barrierefreiheit um. Ziel ist es, den Nutzern die Zugänglichkeit zu erleichtern und die gesetzlichen Vorgaben (§ 10 Abs. 1 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz L-BGG) zu erfüllen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webauftritte und Anwendungen, die unter www.galerie-bodenseekreis.de verfügbar sind.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Abs. 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Das Landratsamt Bodenseekreis bemüht sich, die Vorgaben zu erfüllen und verpflichtet sich, kontinuierlich an der Erhaltung und insbesondere der Verbesserung der Barrierefreiheit zu arbeiten. Unser Ziel ist, die Informationen soweit als möglich barrierefrei und auch für Menschen mit (Seh-)Beeinträchtigungen leicht zugänglich zu gestalten.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Abs. 1 L-BGG

  • Videos: Diese haben teilweise keine Untertitel oder Transkription.
  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Teilweise sind Bilder und Grafiken noch nicht durch Textbeschreibungen ergänzt worden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.12.2025 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Abs. 2 Ziff. 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 18.12.2025 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Webseite aufgefallen? Dann teilen Sie dies gerne mit. Wir versuchen schnellstmöglich, eine Lösung zu erarbeiten.

Kontakt: kreiskulturamt.sekretariat(at)bodenseekreis.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Abs. 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an das Kulturamt Bodenseekreis wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Kulturamt Bodenseekreis nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Nora Welsch
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel.: +49 711 279 3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Bodenseekreis finden Sie im Bereich Soziales & Gesundheit > Behinderung > Behindertenbeauftragte. Sofern Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz in einem anderen Stadt- oder Landkreis haben, können Sie die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen über die dortige Internetseite in Erfahrung bringen.


Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.